wieHochBinIch.de Logo flurgrundstück.de
Datenquellen Methodik Standortdaten Impressum

Transparenz

Methodik von Flurstück

Die Flurstücksuche löst aus einer Koordinate zuerst das Bundesland und den freigeschalteten Landesadapter auf. Karten-, Vektor- und Sachdaten werden anschließend in einen einheitlichen, nicht amtlichen Anzeigevertrag normalisiert.

6 Verarbeitungsschritte Fachlicher Stand: 2026-08-09T00:00:00.000Z

So entsteht das Ergebnis

Die Schritte folgen dem tatsächlichen Verarbeitungsweg dieses Tools. Optionale Schritte greifen nur, wenn die jeweilige Funktion verwendet wird.

  1. 1

    Bundesland bestimmen

    Die Koordinate wird gegen die hinterlegten Ländergrenzen geprüft; freie Texte allein werden nicht zur Zuständigkeitsbestimmung geraten.

  2. 2

    Datenweg auswählen

    Je Bundesland entscheidet die Rollout-Konfiguration zwischen WMS, WFS, OGC API und ausdrücklich hinterlegten Fallbacks.

  3. 3

    Flurstück abfragen

    Punkt, Kartenausschnitt oder Flurstücksreferenz werden begrenzt an den Landesdienst gesendet; Antworten werden validiert und normalisiert.

  4. 4

    Ergebnis und Abdeckung anzeigen

    Grenze, Kennzeichen und verfügbare Module werden zusammen mit Quellen- und Abdeckungsstatus ausgegeben; fehlende Module bleiben sichtbar nicht verfügbar.

  5. 5

    Bildkarte ergänzen

    Bei aktivierter Funktion wird anhand der Koordinate ein amtlicher Luftbildanbieter gewählt; Esri bleibt Bild-Fallback und CARTO eine getrennte Beschriftung.

  6. 6

    Vorgang und Dokument vorbereiten

    Wizard-Antworten und Flurstücksbezug werden in einer tokengebundenen Sitzung verarbeitet; erzeugte Dokumente sind zeitlich begrenzte Antragshilfen.

Genauigkeit und Grenzen

  • Abdeckung und verfügbare Module unterscheiden sich je Bundesland.
  • Kartendarstellung und berechnete Geometrie sind kein amtlicher Grenznachweis.
  • Dienstausfälle oder geänderte Feature-Typen können Teilfunktionen vorübergehend sperren.

Wichtige Einordnung

Für rechtsverbindliche Auskünfte und Grenzfeststellungen sind die zuständigen Behörden beziehungsweise Vermessungsstellen erforderlich.